3. Muss ich ein Original einreichen?

 

Für die Übersetzung brauche ich die Dokumente im Original. Mit meinem Stempel und meiner Unterschrift bestätige ich dann die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original. Nur wenn ich das Dokument auch wirklich gesehen habe, kann ich dies tun. Auf Kopien sind bestimmte Merkmale der Dokumente wie Stempel und Unterschriften oft nicht oder nur schlecht zu erkennen, so dass diese nicht ausreichend sind.

 

Ihre Originale können Sie mir sicher per Einschreiben senden und erhalten Sie dann ebenso zurück. Natürlich können Sie sie auch persönlich vorbeibringen und wieder abholen.

Wenn Sie sicher sind, dass für Ihre Zwecke eine Übersetzung von Kopie ausreichend ist, übersetze ich natürlich auch Kopien. Ich übernehme aber keine Garantie dafür, dass dies von Behörden auch so akzeptiert wird.

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Yvonne Helal Dolmetscherin und Übersetzerin für Arabisch und Französisch (BDÜ) 0