Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die arabische und die französische Sprache kann ich Ihre Dokumente übersetzen und dann die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigen.
Mit meiner Bestätigung können Sie die Dokumente bei Behörden verwenden.
Umeinen Preis zu nennen, muss der Übersetzer also das Dokument sehen.
Scannen Sie Ihr Dokument ein (Vorder- und Rückseiten inhoher Auflösung) und schicken Sie mir die Dateien per Email. Ich sende Ihnen umgehend ein Angebot.